Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Der Arbeitsplatz ist für die meisten Menschen von existenzieller Bedeutung. Dementsprechend erfordern arbeitsrechtliche Konflikte – neben fundierten juristischen Kenntnissen – besonderes Verhandlungsgeschick und Einfühlungsvermögen, um das Arbeitsverhältnis nicht unnötig zu belasten.

Genauso ist aber auch Entschlossenheit und Schnelligkeit gefragt. Möchten Sie sich etwa gegen eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses zur Wehr setzen, ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung die einzige Möglichkeit (§ 4 S. 1 KSchG).

Im Bereich des Dienstvertrags- und Arbeitsrechts gehören zu den Leistungen der Kanzlei insbesondere:

  • Abmahnungen, außer-/ordentliche Kündigung von Arbeitsverhältnissen
  • Erhebung der Kündigungsschutzklage
  • Geltendmachung von Lohn- und Urlaubsansprüchen, ggf. im Wege einstweiliger Verfügung
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Prüfung von Arbeitszeugnissen