Verkehrsrecht/Unfallschadensregulierung

Verkehrsrecht: Unfallschadensregulierung

Unfall gehabt? Wurde Ihr Fahrzeug beschädigt oder sind sogar Personen verletzt?

Nach einem Verkehrsunfall sehen sich Betroffene plötzlich mit einer Vielzahl verschiedenster Akteure konfrontiert: Polizei, Versicherungen, Gutachter, Werkstätten, Ärzte, Zeugen… – mit jedem dieser Beteiligten müssen sich sowohl Unfallverursacher als auch Geschädigte auseinandersetzen. Insbesondere im Verhältnis zur gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung können dabei Schwierigkeiten auftreten, wenn diese – wie so häufig – Schadenspositionen kürzen oder sogar vollständig ablehnen. Und auch der Polizei können bei der Aufnahme des Unfalles und Bestimmung des Unfallverursachers entscheidende Fehler unterlaufen.

Lassen Sie sich von der Komplexität der Materie nicht einschüchtern – beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, der Ihre Rechte kennt und diese effektiv für Sie durchzusetzen weiß. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist dies für den Geschädigten sogar kostenfrei, da die Rechtsanwaltskosten als sog. Rechtsverfolgungskosten von der gegnerischen Versicherung zu tragen sind (vgl. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB).

In Verkehrsunfallangelegenheiten übernimmt Rechtsanwalt Dr. Vallelonga die gesamte Schadensregulierung für Sie, insbesondere:

  • Aufklärung des Unfallherganges und Einschätzung der Haftungsquoten
  • Bezifferung und Geltendmachung des materiellen und immateriellen (Schmerzensgeld) Schadens
  • Abwicklung sämtlichen Schriftverkehrs mit den beteiligten Versicherungen, Gutachtern, Ärzten und Behörden
  • Einspruch gegen Schadenskürzungen der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
  • Verteidigung in strafrechtlichen Ermittlungs- sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren (Verkehrsstrafrecht)

Um eine zügige und reibungslose Regulierung zu gewährleisten, vereinbaren Sie möglichst zeitnah einen Besprechungstermin!